Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Der Brief oder die E-Mail, die Sie empfangen haben, dient nur zu Ihrer Information.
Zukünftig sehen Sie „Klarna“ statt „Net-M-Bank“ auf Ihrem Kontoauszug.
Sie haben keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erhalten, oder wollen eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis neu anfordern? Bitte wenden Sie sich an Ihren Online-Händler – dieser stellt Ihnen gern eine neue Rechnung zur Verfügung.
Ihren Bestellstatus können Sie telefonisch oder per E-Mail erfahren. Kontaktieren Sie dazu unseren Kundenservice.(E-Mail: service@billpay.at, Tel.: +43 138 00 171)
BillPay prüft die Identität und die Bonität von Kunden, die mit BillPay bezahlen wollen.
Leider ist es trotz größter Bemühungen nicht möglich, allen Kunden die Bezahlung über BillPay anzubieten. Die Gründe dafür können vielfältig sein:
- Mangels zentraler Melderegister kommt es immer wieder vor, dass Kunden der angegebenen Rechnungsadresse nicht zugeordnet werden können. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie kürzlich umgezogen sind.
- Sie haben eine Firmenadresse angegeben.
- Sie haben einen Rufnamen („Tom“ statt „Thomas“) oder Künstlernamen angegeben.
- Die Rechnungsadresse weicht von der Lieferadresse ab.
- Die Lieferadresse soll eine Packstation sein.
- Es liegen bei BillPay oder bei den von BillPay benutzten Datenquellen negative Zahlungserfahrungen zu dem anfragenden Kunden vor.
- Es liegen zu viele noch nicht bezahlte Bestellvorgänge bei BillPay vor. Bitte prüfen Sie etwaige offene Rechnungen und begleichen Sie diese, damit Sie weitere Käufe über BillPay tätigen können.
- Das individuelle Bestelllimit ist für den angefragten Kauf überschritten.
Bitte wenden Sie sich umgehend an den Online-Shop und veranlassen Sie eine Überweisung an BillPay.
BillPay verwendet unterschiedliche Konten zur Abwicklung der Zahlungen.
Auf welches Konto haben Sie überwiesen?
Kein Problem. BillPay überweist Ihnen den Betrag selbstverständlich zurück. Bitte nennen Sie uns hierzu folgende Informationen:
Bitte prüfen Sie auf Ihrem Kontoauszug, ob Sie den vollen Rechnungsbetrag überwiesen haben und an wen Sie überwiesen haben. In das Firmenkonto Ihres Händlers haben wir keinen Einblick. Wenn Sie an Ihren Händler bezahlt haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Ihres Händlers, damit Ihre Zahlung zugeorndet und an BillPay gemeldet werden kann. Wenn Sie an BillPay überwiesen haben, nennen Sie uns bitte folgende Informationen zu Ihrer Überweisung:
- Kontoinhaber
- Kontonummer
- Überweisungsbetrag
- Verwendungszweck
- Datum der Wertstellung
Bei einem Lastschriftkauf können Sie die Forderung nur dann sofort begleichen, wenn Sie im Zahlungsverzug sind.
Sie haben keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erhalten, oder wollen eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis neu anfordern? Bitte wenden Sie sich an Ihren Online-Händler – dieser stellt Ihnen gern eine neue Rechnung zur Verfügung.
BillPay prüft die Identität und die Bonität von Kunden, die mit BillPay bezahlen wollen.
Leider ist es trotz größter Bemühungen nicht möglich, allen Kunden die Bezahlung über BillPay anzubieten. Die Gründe dafür können vielfältig sein:
- Mangels zentraler Melderegister kommt es immer wieder vor, dass Kunden der angegebenen Rechnungsadresse nicht zugeordnet werden können. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie kürzlich umgezogen sind.
- Sie haben eine Firmenadresse angegeben.
- Sie haben einen Rufnamen („Tom“ statt „Thomas“) oder Künstlernamen angegeben.
- Die Rechnungsadresse weicht von der Lieferadresse ab.
- Die Lieferadresse soll eine Packstation sein.
- Es liegen bei BillPay oder bei den von BillPay benutzten Datenquellen negative Zahlungserfahrungen zu dem anfragenden Kunden vor.
- Es liegen zu viele noch nicht bezahlte Bestellvorgänge bei BillPay vor. Bitte prüfen Sie etwaige offene Rechnungen und begleichen Sie diese, damit Sie weitere Käufe über BillPay tätigen können.
- Das individuelle Bestelllimit ist für den angefragten Kauf überschritten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einem fehlgeschlagenen Einzug die vereinbarte Lastschrift etwa 10 Tage nach der Rücklastschrift erneut zum Einzug gebracht wird. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist, damit der Einzug erfolgreich stattfinden kann. Sollte auch der zweite Einzug scheitern, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit unserer Bankverbindung und dem entsprechenden Verwendungszweck, um den Betrag an BillPay überweisen zu können.
Wir fordern immer den Rechnungsbetrag bei Ihnen an, den Ihr Online-Händler zuvor an uns übermittelt hat. Sollte Ihr Händler einen Rabatt oder Gutschein nicht berücksichtigt haben, so kontaktieren Sie bitte den Kundenservice Ihres Händlers, damit dieser eine Anpassung des Rechnungsbetrages vornehmen kann. Haben Sie Ihre Bestellung ganz oder teilweise retourniert, so geben Sie Ihrem Händler bitte 10 Tage Zeit, den Rechnungsbetrag bei BillPay anzupassen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass BillPay keine Ratenzahlungen anbietet.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an Ihren Händler, damit dieser Ihnen die Ware schnellstmöglich zusendet und für Ihre Bestellung das Zahlungsziel verschiebt. Sollten Sie bereits eine Mahnung von BillPay erhalten haben, kontaktieren Sie bitte ebenfalls den Händler. Wir bitten um Verständnis, dass BillPay als Dienstleister Ihres Händlers nur auf dessen Veranlassung Zahlungsziele verschieben kann.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an Ihren Händler, damit dieser uns die Retoure/Teilretoure oder Reklamation meldet bzw. bestätigt. Wir bitten um Verständnis, dass BillPay Retouren nur nach Meldung bzw. Bestätigung Ihres Händlers annehmen und verarbeiten kann.
Sollten Sie in diesem Fall eine Mahnung von BillPay erhalten haben, kontaktieren Sie bitte umgehend den Händler. Wir bitten um Verständnis, dass BillPay als Dienstleister Ihres Händlers nur auf dessen Veranlassung Zahlungsziele verschieben kann.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an Ihren Händler, damit dieser uns die Stornierung/Teilstornierung meldet bzw. bestätigt. Wir bitten um Verständnis, dass BillPay Stornierungen nur nach Meldung bzw. Bestätigung Ihres Händlers annehmen und verarbeiten kann. Sobald uns die Stornierung von Ihrem Händler gemeldet bzw. bestätigt worden ist, werden wir binnen weniger Tage die Rückerstattung veranlassen.
Rückerstattungen erfolgen immer auf das Konto, von dem die Zahlung an uns erfolgt ist.
SEPA hat seit dem 01.02.2014 die bisherigen nationalen Lastschriftverfahren verbindlich abgelöst und ersetzt. Im März 2000 wurde die Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area) durch die EU in die Wege geleitet. Das SEPA-Zahlungsverfahren vereinfacht bargeldlose Zahlungen wie Überweisungen und Lastschriften innerhalb der Europäischen Union, innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in die Schweiz und nach Monaco. Überweisungen und Lastschriften in SEPA-Länder werden in Zukunft genauso schnell und einfach sein, wie inländische Zahlungen.
Die IBAN (International Bank Account Number – Internationale Bankkontonummer) und die BIC (Business Identifier Code – Geschäftskennzeichen der Bank) ersetzen die KTN und BLZ. IBAN und BIC müssen ab dem 01.02.2014 verwendet werden.
Als Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Vorabinformation muss das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Sie muss dem Zahler rechtzeitig vor Fälligkeit zugesandt worden sein, damit er sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen kann. In welcher Art und Weise die Vorabinformation erfolgen kann, ergibt sich aus den Regelungen der jeweiligen Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder Email:
Mo-Fr 9:00-18:00 und Sa 10:00-16:00
Telefon: 01 3800171
Bitte beschreiben Sie uns Ihr Anliegen:
Ihren Bestellstatus können Sie telefonisch oder per E-Mail erfahren. Kontaktieren Sie dazu unseren Kundenservice.(E-Mail: service@billpay.at, Tel.: +43 138 00 171)
Das BillPay Kundenportal wurde abgeschaltet.
Mo-Fr 9:00-18:00 und Sa 10:00-16:00
Telefon: 01 3800171
Bitte beschreiben Sie uns Ihr Anliegen:
Sie möchten Feedback geben? So reichen Sie Ihr Feedback ein:
Wir sind gerne für Sie da und möchten unser Service- und Produktangebot laufend verbessern. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Kritik, Ihre Anregungen oder auch Ihr Lob mitteilen. Bitte kontaktieren Sie dafür unseren Kundenservice und lassen Sie uns teilhaben.
Sie sind unzufrieden? Wie und wo können Sie sich beschweren?
So reichen Sie eine Beschwerde ein:
Wenn Sie unzufrieden sind, nehmen Sie bitte immer Kontakt zu unserem Kundenservice auf. Dort wird alles dafür getan, eine Lösung für Sie zu finden.
Wir sind davon überzeugt, dass sich viele Probleme und Missverständnisse am besten im direkten Kontakt lösen lassen.
Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder Email
Mo-Fr 9:00-18:00 und Sa 10:00-16:00
Telefon: 01 3800171
Email: service@billpay.at